Monatsweise vermieten in Málaga ohne VUT-Lizenz: Saisonverträge über mehr als 2 Monate, typische Mieter, Vor- und Nachteile gegenüber der Ferienvermietung und das Risiko der Umqualifizierung.
Málaga nimmt seit dem 23. August 2025 keine neuen VUT-Registrierungen für Ferienwohnungen mehr an. Für Eigentümer ohne Lizenz ist die mittelfristige Vermietung die naheliegende Alternative: Saisonverträge über mehr als 2 Monate, die außerhalb der andalusischen Tourismusvorschriften liegen. Keine VUT-Lizenz nötig, kein Moratorium, keine Gästeregistrierung.
Der typische Mieter ist kein Tourist: digitale Nomaden, entsandte Fachkräfte, Menschen während Umbauarbeiten am eigenen Zuhause, Studierende und Forschende. Sie bleiben mehrere Monate, behandeln die Wohnung wie ihr Zuhause und sorgen für stabile Einnahmen bei weniger Wechsel und weniger Abnutzung als bei der Ferienvermietung.
Das eigentliche Risiko liegt im Vertrag: Fehlt ein dokumentierter Grund für die Befristung oder wird die Wohnung zum Hauptwohnsitz des Mieters, kann der Vertrag als regulärer Wohnraummietvertrag eingestuft werden, mit verpflichtenden Verlängerungen zugunsten des Mieters. Ein sauber aufgesetzter Vertrag mit Nachweisen ist deshalb entscheidend.
AltaHomes übernimmt alles: Vertrag mit dokumentiertem Befristungsgrund, Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung, monatliche Preisgestaltung nach Nachfrage, Ein- und Auszug, Instandhaltung, komplett aus der Ferne steuerbar für Eigentümer im Ausland. Wer eine VUT-Lizenz besitzt, kann Ferien- und mittelfristige Vermietung in einem Kalender kombinieren. Die veröffentlichte Provision liegt je nach Leistung zwischen 15 % und 25 %. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verwaltung in Málaga, ein Angebot ist unverbindlich anfragbar.
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